Wann ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich?

Gefragt von: Alma Römer B.A.  |  Letzte Aktualisierung: 4. Februar 2023
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bei einem groben Vertrauensbruch oder einer Straftat, ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausnahmsweise möglich. Dies muss jedoch je nach Einzelfall entschieden werden. Allgemein gilt: Je schwerer der Verstoß des Beschäftigten, desto geringer das Erfordernis einer Abmahnung.

Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden?

Kein Kündigungsgrund

Wenn ein Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz besitzt, kann ein Arbeitgeber nahezu ohne Beschränkungen kündigen, insbesondere braucht er keinen Kündigungsgrund. Infolgedessen muss er vor einer Kündigung auch nicht erst abmahnen.

Wann ist eine fristlose Kündigung nicht möglich?

Anhörung Betriebsrat - Eine Kündigung ist generell unwirksam, wenn es einen Betriebsrat gibt und der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung die Arbeitnehmervertretung nicht angehört hat. Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung, also auch der außerordentlichen, gehört werden.

Wann ist eine Abmahnung nicht notwendig?

Keine Abmahnung bei personenbedingten Kündigungen

Bei einer Kündigung aus personenbedingten Gründen (etwa wegen Krankheit) ist in der Regel auch keine Abmahnung notwendig. Hier liegen die Gründe in der Person des Arbeitnehmers, zum Beispiel in dessen Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung.

Was ist ein sofortiger Kündigungsgrund?

Arbeitgeber können zu einer fristlose Kündigung z.B. dann berechtigt sein, wenn der gekündigte Arbeitnehmer im Betrieb ein Vermögensdelikt begangenen hat (Betrug, Diebstahl, Unterschlagung), wenn er einen Kollegen, einen Vorgesetzten oder Kunden beleidigt, sexuell belästigt oder tätlich angegriffen hat, wenn er einen ...

Was rechtfertigt eine fristlose Kündigung? - Kanzlei Hasselbach

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Welche Nachteile hat eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung hat darum erhebliche nachteilige Folgen:
  • Sie sind von einem auf den anderen Tag arbeitslos.
  • Ihr Arbeitgeber zahlt ab sofort kein Gehalt mehr.
  • Sie erhalten zunächst auch kein Arbeitslosengeld weil die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängt.

Wann dürfen Arbeitgeber fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (Art. 337 OR).

Was sind keine Abmahnungsgründe?

Wenn Sie etwas nicht beeinflussen können oder es einfach nicht Ihre Schuld ist, kann darin kein Abmahnungsgrund stecken. Ein unglückliches Missgeschick darf nicht abgemahnt werden. Hinzu kommt, dass Abmahnungsgründe sich auf ein konkretes Verhalten beziehen müssen.

Wie oft abmahnen vor fristloser Kündigung?

Dass der Arbeitgeber vor einer Kündigung stets drei Mal abmahnen muss, ist ein Irrglaube. Bei schweren Verstößen kann schon eine Abmahnung ausreichen, um dem Arbeitnehmer zu kündigen. Der Arbeitnehmer wird durch die Abmahnung zunächst nur vor einer drohenden Kündigung gewarnt.

Kann man ohne Grund fristlos gekündigt werden?

Eine fristlose Kündigung einzureichen, ohne einen Grund anzugeben, ist gesetzlich erlaubt. In jedem Fall muss laut § 626 Abs. 1 BGB ein wichtiger Kündigungsgrund vorhanden sein. Dazu gibt es keine pauschalen Begründungen.

Was ist ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung?

Beispiele für das Vorliegen eines wichtigen Grundes sind Einstellungsbetrug, Spionage, Sabotage, eine erschlichene Arbeitsunfähigkeitsmeldung, beharrliche Arbeitsverweigerung, beharrlicher Arbeitsvertragsbruch, grobe Verletzung der Treuepflicht, Verstöße gegen Wettbewerbsverbote, Diebstahl, Urkundenfälschung, ...

Was muss der Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung beachten?

Damit eine außerordentliche, fristlose Kündigung wirksam ist, müssen neben den allgemeinen für jede Kündigungsart geltenden Voraussetzungen bestimmte besondere Voraussetzungen vorliegen:
  • „Wichtiger Grund“
  • Vorherige Abmahnung (ausnahmsweise entbehrlich)
  • Einhaltung der 2-Wochen-Frist.
  • Kein milderes Mittel („Ultima ratio“)

Wie lange habe ich Zeit eine fristlose Kündigung auszusprechen?

Eine fristlose Kündigung muss der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem er Kenntnis von dem wichtigen Kündigungsgrund erlangt hat (Ausschlussfrist gem. § 626 Abs. 2 BGB). Viele fristlose Kündigungen sind unwirksam, weil der Arbeitgeber es versäumt, diese Frist einzuhalten!

Bei welcher Kündigung braucht man eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist grundsätzlich unverzichtbare Voraussetzung bei verhaltensbedingten Kündigungen (z.B. unentschuldigtes Fehlen, Schlechtleistung, Beleidigung von Kollegen, verspätete Krankmeldung).

Wie verhalte ich mich bei einer fristlosen Kündigung?

Mit dem Erhalt einer fristlosen Kündigung sind Sie auf der Stelle beschäftigungslos. Melden Sie sich deshalb unbedingt sofort bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt als arbeitssuchend. Dort erfahren Sie, ob eine Sperrzeiten von insgesamt bis zu 12 Wochen verhängt wird.

Welches Fehlverhalten kann abgemahnt werden?

Hier können beispielsweise Beleidigungen, anhaltendes Mobbing oder Unfreundlichkeit gegenüber Kunden zählen. Auch körperliche Tätlichkeiten werden in der Regel umgehend mit einer Abmahnung getadelt. Kommt es zu einem besonders schweren Fall, ist auch die fristlose verhaltensbedingte Kündigung möglich.

Was ist ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz?

In der einfachsten Definition ist Fehlverhalten am Arbeitsplatz nichts anderes als eine bewusste Missachtung von Unternehmensregeln und -erwartungen. Ein Mitarbeiter verhält sich absichtlich falsch oder unangebracht und sein negatives Verhalten gefährdet das Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer.

Welches Verhalten ist abmahnfähig?

Zu den häufigsten Gründen für eine Abmahnung zählen unter anderem Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit, Alkohol am Arbeitsplatz und Diebstahl. Nur weil diese Vergehen in der Regel „abmahnfähig“ sind, bedeutet das aber noch nicht, dass sie Ihren Arbeitgeber in jedem Fall dazu berechtigen, Sie abzumahnen.

Wann ist ein Mitarbeiter nicht mehr tragbar?

Arbeitgeber dürfen verhaltensbedingt kündigen, wenn ein Mitarbeiter mit seinem Verhalten den Betriebsfrieden nachhaltig stört, er seine Pflichten verletzt oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Die Kündigung darf immer nur letztes Mittel sein. Deshalb müssen Arbeitgeber vorher das falsche Verhalten abmahnen.

Was gilt als wichtiger Grund?

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Was sind triftige Gründe für eine Kündigung?

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es einer Partei nicht mehr zumutbar ist, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist mit der anderen zusammenzuarbeiten, oder. wenn das Vertrauensverhältnis grundlegend gestört ist.

Kann man wegen Lügen gekündigt werden?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die außerordentliche Kündigung für unwirksam gehalten, die ordentliche Kündigung jedoch für wirksam erachtet (Urteil vom 9.6.2011 – 2 AZR 284/10). Dabei stellt es klar, dass die „Lüge im Arbeitsverhältnis" nicht per se einen Kündigungsgrund darstellt.

Bin ich bei einer fristlosen Kündigung krankenversichert?

Die Pflicht zur Krankenversicherung besteht auch nach einer fristlosen Kündigung. Wenn Sie nach einer fristlosen Kündigung aufgrund einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld erhalten, übernimmt die Agentur für Arbeit Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Bin ich bei einer fristlosen Kündigung gesperrt?

Wenn man als Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung erhalten hat, bekommt man in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von 12 Wochen, da der Arbeitgeber als Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vertragswidriges Verhalten angeben wird.

Kann ich nach einer fristlosen Kündigung noch arbeiten?

Eine fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anbietet, nach der Kündigung noch einige Wochen für den Arbeitgeber zu arbeiten.

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